Ernährungsberatung und Therapie
Eine Bezuschussung meiner Therapien ist bei ernährungsbedingten Erkrankungen nach §43 SGB V mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung möglich.
Präventive Maßnahmen (z.B. Gruppenkurse, Kochevents, Schulungsmaßnahmen etc.) werden von vielen Krankenkassen nach § 20 SGB V bezuschusst.